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Der Reichspräsident hat eine sehr starke Stellung. Er wurde oft als „Ersatzkaiser" bezeichnet. ●Er war das Staatsoberoberhaupt und vertrat den Staat völkerrechtlich.●Er wurde auf sieben Jahre vom Volk gewählt.●Er hatte den Oberbefehl über die Reichswehr (= Armee).●Er konnte den Reichstag auflösen und hatte die Macht, den Belagerungszustand zu verhängen und im Falle eines Notstandes die Grundrechte außer Kraft zu setzen und einen Reichskanzler zu ernennen, der in seinem Namen ohne den Reichstag regierte (sogenannte „Diktaturgewalt", Artikel 48).
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